Welche
Voraussetzungen sind an den Erwerb des Gütesiegels geknüpft?
1. Ihr Betrieb ist in der Denkmalpflege tätig.
2. Die erfolgreich abgelegte Prüfung zum "Restaurator im Handwerk",
oder eine vergleichbare
Qualifikation, die dem fachübergreifenden
Teil dieser Fortbildung entspricht.
3. Einreichung von zwei Dokumentationen zu tatsächlich ausgeführten
Restaurierungen aus den
letzten fünf Jahren
4. Überprüfung der ausgeführten Arbeiten am Objekt durch eine
Kommission der ARGE
5. Sie führen eine Mitarbeiterliste, in der die für die Denkmalpflege
qualifizierten Personen
ausgewiesen sind
6. Nach Antragstellung und Überprüfung der Maßnahme und Gebührenzahlung
wird das Recht zur
Führung des Warenzeichens erteilt
7. Das Recht zur Führung des Warenzeichens, das ihren Firmennamen
ergänzt, gilt 3 Jahre und
ist nicht übertragbar
8. Nach Antrag mit Vorlage einer weiteren Dokumentation von
ausgeführten Maßnahmen aus den
vergangenen drei Jahren wird nach Überprüfung
das Recht zur Führung des Warenzeichens für
weitere 3 Jahre vergeben.