Service der ARGE
             >  Welche Kosten?









 

 

  
Welche Voraussetzungen sind an den Erwerb des Gütesiegels geknüpft?

   1. Ihr Betrieb ist in der Denkmalpflege tätig.
   2. Die erfolgreich abgelegte Prüfung zum "Restaurator im Handwerk", oder eine vergleichbare
       Qualifikation, die dem fachübergreifenden Teil dieser Fortbildung entspricht.
   3. Einreichung von zwei Dokumentationen zu tatsächlich ausgeführten Restaurierungen aus den
       letzten fünf Jahren
   4. Überprüfung der ausgeführten Arbeiten am Objekt durch eine Kommission der ARGE
   5. Sie führen eine Mitarbeiterliste, in der die für die Denkmalpflege qualifizierten Personen
       ausgewiesen sind
   6. Nach Antragstellung und Überprüfung der Maßnahme und Gebührenzahlung wird das Recht zur
       Führung des Warenzeichens erteilt
   7. Das Recht zur Führung des Warenzeichens, das ihren Firmennamen ergänzt, gilt 3 Jahre und
       ist nicht übertragbar
   8. Nach Antrag mit Vorlage einer weiteren Dokumentation von ausgeführten Maßnahmen aus den
       vergangenen drei Jahren wird nach Überprüfung das Recht zur Führung des Warenzeichens für
       weitere 3 Jahre vergeben.
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